Sowohl der Bund wie auch das Land Nordrhein-Westfalen unterstützen Bauherren und Hausbesitzer bei Neubauten sowie bei der Renovierung oder Sanierung. Insbesondere die Förderprogramme der Kreditanstalt für den Wiederaufbau (KfW) und des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bieten lukrative Anreize. Dazu gehören Zuschüsse von bis zu 45 Prozent auf die Investitionskosten für eine mit erneuerbaren Energien betriebene Heizungsanlage. Daneben beteiligt sich der Staat am zwingend durch eine Fachfirma durchzuführenden barrierefreien Umbau Ihres Badezimmers. Hier stehen ebenfalls Fördermittel beziehungsweise zinsgünstige Darlehen in erheblicher Höhe bereit.
Die Experten aus unserem Fachbetrieb beraten Sie überall im Raum Kamen und im Kreis Unna ausführlich. Wir zeigen Ihnen gerne, welche Programme für Ihren konkreten Bedarf die optimale Förderung ermöglichen.
Seit Anfang 2020 fördert die KfW Heizungsanlagen nur noch indirekt im Rahmen des energieeffizienten Bauens und der energetischen Sanierung von Gebäuden. Außerdem bezuschusst sie die Baubegleitung durch einen Energieberater mit 50 Prozent.
Das BAFA dagegen erhöht die Fördersätze für den Einsatz erneuerbarer Energien für die Heizungen deutlich. In Neubauten betragen sie für Solarthermie 30 Prozent, für Anlagen mit Biomasse oder Wärmepumpen sogar 35 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten. Wenn Sie damit in Bestandsgebäuden Ihre alte Ölheizung ersetzen, erhöhen sich die Beträge um jeweils weitere zehn Prozent Austauschprämie. Dies gilt ebenfalls für den Einbau von Hybridheizungen, die vom BAFA in diesen Fällen mit 45 Prozent – bei Verwendung von Gas-Brennwerttechnik lediglich 40 Prozent – bezuschusst werden.
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Die KfW unterstützt den barrierefreien Umbau von Badezimmern ab einer festgelegten Größe sowie unter Berücksichtigung von Mindestvorgaben. Dazu zählen die Bewegungsflächen vor den Sanitärobjekten, rutschfeste Böden, die Höhenunterschiede beim Zugang zur Dusche oder die Einstiegshöhe der Badewanne. Sie wählen zwischen zwei grundsätzlichen Fördermaßnahmen. Bei einem Investitionszuschuss übernimmt die KfW zehn Prozent der förderfähigen Kosten und erstattet dabei eine Höchstsumme von 5.000 Euro. Alternativ erhalten Sie ein besonders günstiges Darlehen in Höhe von bis zu 50.000 Euro. Gerne beantworten die Fachleute von Neumann Heizung & Sanitär alle Fragen zur Förderung Ihres barrierefreien Bades.
Sondertilgung bzw. die komplette Rückzahlung Ihres Darlehens ist jederzeit möglich!*
*Gegen Entgelt gemäß Dahrlehensbedingungen bzw. gültigem Preisverzeichnis.
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